Was die Unterstützung umfasst
Produkt und Vertragsmodell aufnehmen
Wir beschreiben Funktionen, Kundengruppe und vorgesehene Nutzung. Geschäftskundenmodell und mögliche Verbraucherverträge werden unterschieden. Bestellformular, AGB und Produktbeschreibung brauchen eine klare Rangfolge. Zusatzmodule und Drittleistungen werden kenntlich gemacht, damit eine allgemeine Produktseite nicht ungeprüft als Zusage jeder denkbaren Funktion in den Vertrag eingeht.
Leistung und Betrieb gestalten
Verfügbarkeit, geplante Wartung und Unterstützung werden mit dem tatsächlichen Betrieb abgestimmt. Messzeitraum, Störungsmeldung und Reaktionswege werden konkret beschrieben. Eine Reaktionszeit wird nicht mit garantierter Fehlerbehebung verwechselt. Verantwortlichkeiten des Kunden und Zugangsverwaltung erhalten eigene Regeln. Datenschutzrolle und eine möglicherweise notwendige Auftragsverarbeitung werden als zusätzliche Prüfpunkte benannt, statt durch eine pauschale Vertraulichkeitsklausel ersetzt zu werden.
Laufzeit und Exit vorbereiten
Zahlung, Verlängerung und Beendigung werden mit Datenexport und Übergangsbedarf verbunden. Format, Zeitpunkt und Umfang der Datenbereitstellung werden aufgenommen. Löschung und Aufbewahrung brauchen passende Zuständigkeiten. Wir erstellen die vereinbarte Vertragsfassung oder Anlage; technische Umsetzung, Sicherheitsprüfung und vollständige Datenschutzdokumentation sind eigene Aufträge. Ein störungsfreier Dienst oder jede gewünschte Datenmigration wird nicht pauschal zugesagt.
Typische Situationen
Ein Anbieter startet mit Geschäftskunden
Produkt und Vertragsunterlagen werden abgestimmt.
Ein Servicelevel soll vereinbart werden
Messung und Folgen einer Abweichung werden konkret beschrieben.
Kunden sollen den Dienst später wechseln können
Export und Übergang werden von Beginn an geregelt.
Worauf es fachlich ankommt
Leistungspflichten
Funktionen, Unterstützung und Kundenaufgaben werden klar benannt.
Amtliche Grundlage: § 241 BGB ↗Vertragsbedingungen
Vorformulierte Regeln werden auf Verständlichkeit und passende Ausgestaltung geprüft.
Amtliche Grundlage: § 307 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 04.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Modell erläutern
Sie nennen Produkt und Kundenkreis.
- 02
Betrieb aufnehmen
Funktionen und tatsächliche Serviceprozesse werden erfasst.
- 03
Regeln gestalten
Leistung, Laufzeit und Exit werden formuliert.
- 04
Fassung abstimmen
Vertragsanlagen und offene Umsetzungspunkte werden übergeben.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Produkt- und Funktionsbeschreibung
- Zielkundengruppe und Bestellablauf
- Bestehende AGB oder Entwürfe
- Technische Angaben zu Betrieb und Support
- Gewünschter Export- und Löschprozess
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Produktvarianten, Kundengruppen und Zahl der Serviceanlagen bestimmen den Aufwand. Technische Implementierung, Datenschutzpaket und Verhandlungen werden gesondert vereinbart. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur auf Grundlage der konkreten Leistung geregelt und nicht von uns technisch garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann ich beliebige Verfügbarkeitswerte aufnehmen?
Werte und Messmethode werden mit dem tatsächlichen Betrieb abgestimmt. Eine nicht überprüfbare Prozentzusage hilft weder bei der Leistung noch bei der späteren Bewertung einer Störung.
Sind Reaktion und Fehlerbehebung dasselbe?
Beide Aufgaben werden getrennt beschrieben. Erste Rückmeldung, Bearbeitung und vollständige Lösung können unterschiedliche Zeitpunkte und Voraussetzungen haben.
Reicht eine Datenschutzklausel aus?
Rollen und tatsächliche Verarbeitung werden als eigene Fragen aufgenommen. Eine allgemeine Klausel ersetzt nicht automatisch weitere erforderliche Dokumente oder Maßnahmen.
Wird der Datenexport konkret geregelt?
Format, Umfang und Zeitpunkt werden abgestimmt. Die Vertragsfassung wird nicht als bereits technisch funktionierende Migration dargestellt; Umsetzung und Test bleiben eigene Aufgaben.
Ist das Modell für Verbraucher identisch?
Kundengruppe und Vertriebsweg werden ausdrücklich geprüft. Geschäftskundenbedingungen werden nicht ohne weitere Prüfung auf ein Verbrauchermodell übertragen.
Ist die technische Umsetzung enthalten?
Nur bei gesondertem Auftrag. Vertragsgestaltung benennt Anforderungen und Verantwortlichkeiten; Betrieb, Programmierung und Sicherheitsprüfung werden organisatorisch getrennt abgestimmt.