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Kapitalerhöhung begleiten

Ihre GmbH benötigt neues Kapital oder ein Investor soll über eine Kapitalerhöhung einsteigen? Wir organisieren die rechtliche Vorbereitung anhand bestehender Beteiligungen und gewünschter Finanzierung. Stammkapital, zusätzliche Zahlung und wirtschaftliche Bewertung sind unterschiedliche Größen. Ziel ist eine abgestimmte Gestaltung vor Beschluss und Einzahlung.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Investorentermin, benötigte Liquidität und bereits geleistete Beträge. Übernahme, Einzahlung und Registerwirkung müssen zum gewählten Verfahren passen. Eine Überweisung allein bewirkt nicht automatisch die gewünschte neue Beteiligungsquote.

01

Struktur bestimmen

Alt- und Neubeteiligung werden dargestellt.

02

Unterlagen vorbereiten

Beschluss und Übernahme werden verbunden.

03

Vollzug abstimmen

Einlage, Form und Register erhalten Reihenfolge.

Was die Unterstützung umfasst

Ziel und Ausgangskapital erfassen

Satzung, Gesellschafterliste und bisherige Einlagen werden gelesen. Nennbetrag und Unternehmenswert werden getrennt betrachtet. Verwässerung und mögliche Sonderrechte werden als konkrete Entscheidungen aufgenommen.

Gestaltung auswählen

Bar- und Sachfragen brauchen unterschiedliche Voraussetzungen. Übernahme und weitere Leistung werden klar bezeichnet. Nebenvereinbarungen mit Investoren müssen zum gesellschaftsrechtlichen Vorgang passen.

Umsetzung koordinieren

Notarielle Erklärungen, Einzahlung und Registeranmeldung werden abgestimmt. Bewertung und steuerliche Folgen sind separate Fachleistungen. Ein erfolgreicher Registervollzug oder eine bestimmte Finanzierung wird nicht ohne Voraussetzungen zugesagt.

Typische Situationen

Ein Investor zahlt mehr als den Nennbetrag

Aufteilung und wirtschaftlicher Bezug werden dokumentiert. Mehrzahlung und Stammkapital werden nicht gleichgesetzt.

Nur ein Gesellschafter beteiligt sich

Quoten und erforderliche Entscheidungen werden betrachtet. Folgen für andere Beteiligte werden transparent dargestellt.

Ein Vermögenswert soll eingebracht werden

Gegenstand und Bewertung werden aufgenommen. Sacheinlage ist keine gewöhnliche Bareinzahlung.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Ziel erklären

    Nennen Sie Finanzierung und Beteiligte.

  2. 02

    Struktur prüfen

    Quoten und Einlagen werden abgeglichen.

  3. 03

    Unterlagen gestalten

    Beschluss und Übernahme werden vorbereitet.

  4. 04

    Vollzug koordinieren

    Notar, Zahlung und Register werden abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Satzung und aktuelle Liste
  • Kapital- und Einlagenstand
  • Investorenvorschlag
  • Geplante neue Quoten
  • Zahlungs- und Zeitplan

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Beteiligungsstruktur, Einlagenart und Verhandlung bestimmen den Aufwand. Notar, Register, Bewertung und Steuerprüfung sind gesondert. Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn bestätigt. Kapitalzufluss wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist jede Einzahlung eine Kapitalerhöhung?

Nein. Rechtsgrund und erforderliche Schritte müssen passen.

Sind Nennbetrag und Unternehmenswert gleich?

Nein. Beide Größen werden getrennt behandelt.

Kann ein neuer Investor Anteile übernehmen?

Voraussetzungen und Gestaltung werden konkret geprüft. Der Einstieg braucht passende Erklärungen.

Ist eine Sacheinlage möglich?

Gegenstand, Bewertung und Anforderungen werden gesondert betrachtet.

Ist der Notar enthalten?

Notarielle Leistung und Kosten werden separat abgegrenzt.

Wann ändert sich die Beteiligung?

Verfahren und Registerwirkung werden konkret geprüft. Zahlungstag allein beantwortet das nicht.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Gesellschaftsrecht

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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