Was die Unterstützung umfasst
Modell und Struktur erfassen
Ziel, Beteiligte und tatsächliche Zusammenarbeit werden aufgenommen. Gemeinsame Tätigkeit, Vermittlung und wechselseitige Leistungen können unterschiedliche Folgen haben. Eine ungewollte Struktur wird nicht allein durch eine Vertragsüberschrift ausgeschlossen.
Leistungen und Rechte gestalten
Beiträge, Qualitätsabstimmung, Erlöse und Kosten werden konkret beschrieben. Bestehende Rechte und neue Ergebnisse müssen getrennt zugeordnet werden. Datenschutz und Nutzung fremder Inhalte sind zusätzliche Fachfragen, sofern der Auftrag sie nicht ausdrücklich enthält.
Konflikt und Ende regeln
Entscheidungen, Eskalation, Laufzeit und Übergabe werden mit dem Ablauf abgestimmt. Eine Beendigung soll laufende Verpflichtungen nicht ungeklärt lassen. Standardverwendung und AGB-Fragen werden berücksichtigt; Verhandlung bleibt ein eigener Umfang.
Typische Situationen
Beide Seiten vermarkten ein gemeinsames Angebot
Kundenvertrag, Außenauftritt und interne Beiträge werden abgeglichen. Ein gemeinsames Logo beantwortet nicht allein die Haftungs- und Zahlungszuordnung. Zuständigkeiten brauchen konkrete Beschreibung.
Eine Seite liefert Inhalte und die andere Technik
Vorhandene und neu entstehende Rechte werden getrennt. Nutzung nach Ende und Änderungen sind wichtig. Der Entwurf sollte nicht pauschal sämtliche Rechte ohne tatsächliche Grundlage zuordnen.
Erlöse werden prozentual geteilt
Berechnungsbasis, Kosten und Abrechnung werden konkret festgelegt. Umsatz und Gewinn sind unterschiedliche Größen. Eine bloße Prozentzahl kann den tatsächlichen Geldfluss unklar lassen.
Worauf es fachlich ankommt
Vertragsmodell bewusst gestalten
§ 311 BGB ist eine Grundlage vertraglicher Vereinbarung. Das gewählte Modell muss den tatsächlichen Beiträgen und Verpflichtungen entsprechen.
Amtliche Grundlage: § 311 BGB ↗Standardregelungen konkret prüfen
§ 307 BGB betrifft AGB-Kontrolle. Wiederholte Verwendung und unklare Risikoverteilung werden gesondert bewertet.
Amtliche Grundlage: § 307 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Modell schildern
Beschreiben Sie Angebot, Partner und tatsächliche Beiträge.
- 02
Gestaltung abgrenzen
Struktur, Vertrag und Zusatzprüfungen werden vereinbart.
- 03
Entwurf abstimmen
Rollen, Abrechnung und Rechte werden konkret verbunden.
- 04
Abschluss vorbereiten
Weitere Fassungen und Umsetzung erfolgen im vereinbarten Umfang.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Kooperationsziel und Beteiligte
- Beiträge und Verantwortlichkeiten
- Erlös- und Kostenmodell
- Vorhandene Rechte und Datenflüsse
- Gewünschte Laufzeit und bisherige Zusagen
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Zahl der Partner, Rechteumfang und wirtschaftliches Modell bestimmen den Aufwand. Steuerliche Gestaltung, Datenschutz und Unternehmensgründung sind nicht automatisch enthalten. Honorar und befugte Zuständigkeit werden vor Beginn benannt. Eine bestimmte Gewinnentwicklung oder vollständige Vermeidung aller Konflikte wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Verhindert die Überschrift eine Gesellschaft?
Die tatsächliche Gestaltung muss geprüft werden. Eine Bezeichnung allein beantwortet nicht alle rechtlichen Folgen einer gemeinsamen Tätigkeit.
Wie werden Erlöse aufgeteilt?
Berechnungsbasis, Kosten und Abrechnung werden konkret geregelt. Eine Prozentzahl ohne Definition kann zu unterschiedlichen Erwartungen führen.
Wem gehören neue Ergebnisse?
Bestehende und neu entstehende Rechte werden getrennt zugeordnet. Verfügbarkeit und gewünschte Nutzung müssen tatsächlich geklärt sein.
Ist Datenschutz automatisch enthalten?
Nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Datenflüsse und Rollen können eigene Prüfungen benötigen; ein Kooperationsvertrag legitimiert nicht jede Datennutzung.
Was passiert bei Kündigung?
Laufende Kunden, Unterlagen und weitere Nutzung werden im Entwurf abgegrenzt. Ein Enddatum allein erledigt nicht automatisch alle offenen Pflichten.
Verhandeln Sie mit dem Partner?
Eine Verhandlung kann gesondert beauftragt werden. Entwurf, Rollenvertretung und Interessenkonflikte werden vor Beginn geklärt.