Was die Unterstützung umfasst
Schutzgegenstand und Rechtekette erfassen
Wir nehmen konkrete Werke, Marken oder Softwarebestandteile auf. Wer die erforderlichen Rechte einräumen kann, wird anhand vorliegender Unterlagen geprüft. Ein Dienstleister kann nicht allein durch eine breite Klausel mehr Rechte übertragen, als ihm selbst zustehen.
Lizenz auf den Einsatz abstimmen
Einfache und ausschließliche Rechte, Bearbeitung und Weitergabe werden getrennt gelesen. Interne Nutzung, Werbung und Einbindung in Kundenprodukte können unterschiedliche Erlaubnisse benötigen. Unterlizenz, Konzernnutzung und externe Agenturen werden ausdrücklich behandelt. Offene Lizenzbedingungen werden als zusätzliche Dokumente aufgenommen.
Vergütung und Ende prüfen
Nutzungsabhängige Gebühren brauchen messbare Grundlagen. Audit, Nachlizenzierung, Freistellung und Haftung werden mit dem tatsächlichen Risiko verbunden. Beendigung, Restnutzung und Herausgabe werden konkret geregelt. Eine vollständige Rechtefreigabe, technische Sicherheitsprüfung oder Prüfung fremden Auslandsrechts ist nur bei gesondertem Auftrag enthalten.
Typische Situationen
Ein Bild soll auch auf Verpackungen verwendet werden
Ursprünglicher Lizenzumfang und neue Nutzung werden verglichen. Eine Website-Lizenz erlaubt nicht automatisch jede Produktverwendung. Auflage, Gebiet und Bearbeitung werden als konkrete Freigaben benötigt.
Eine Software wird in ein Kundenprodukt eingebaut
Weitergabe, Unterlizenz und enthaltene Fremdkomponenten werden aufgenommen. Kauf einer Entwicklerlizenz beantwortet die Verbreitung nicht allein. Technische Bestandteile und Rechtsprüfung brauchen eine klare Schnittstelle.
Die Lizenz gilt nur für eine Gruppengesellschaft
Tatsächliche Nutzer und Vertragsparteien werden abgeglichen. Ein gemeinsames Logo schafft keine automatische Konzernlizenz. Erweiterung und Vergütung werden vor weiterer Nutzung abgestimmt.
Worauf es fachlich ankommt
Nutzungsrechte konkret bestimmen
§ 31 UrhG betrifft die Einräumung von Nutzungsrechten. Nutzungsarten und Grenzen müssen zum vorgesehenen Einsatz passen.
Amtliche Grundlage: § 31 UrhG ↗Übertragung gesondert prüfen
§ 34 UrhG betrifft die Übertragung von Nutzungsrechten. Weitergabe und vertraglich vereinbarte Möglichkeiten werden konkret eingeordnet.
Amtliche Grundlage: § 34 UrhG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Einsatz beschreiben
Nennen Sie Material, Nutzer und Veröffentlichungsweg.
- 02
Prüfbereich festlegen
Urheber-, Marken- und Softwarefragen werden abgegrenzt.
- 03
Rechte abgleichen
Umfang, Weitergabe und Vergütung werden geprüft.
- 04
Freigaben vereinbaren
Ergänzungen und weitere Fachprüfung werden zugeordnet.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Lizenzvertrag und Bedingungen
- Beschreibung des Materials
- Nachweise zur Rechtekette
- Geplante Nutzung mit Medien und Gebiet
- Gebührenmodell und Veröffentlichungstermin
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Schutzgegenstände, Anzahl der Lizenzgeber und geplante Nutzungsarten bestimmen den Aufwand. Rechtefreigabe, Markenprüfung und technische Analyse können eigene Leistungen sein. Befugte Zuständigkeit und Honorar werden vor Beginn benannt. Fremde Rechte werden nicht ohne belastbare Unterlagen als vollständig geklärt dargestellt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Bin ich nach Zahlung Eigentümer aller Rechte?
Nicht automatisch. Rechteübertragung und Nutzungsumfang ergeben sich aus den einschlägigen Grundlagen und der konkreten Vereinbarung.
Was bedeutet ausschließliche Lizenz?
Reichweite und mögliche Vorbehalte werden gelesen. Der Begriff allein beantwortet Gebiet, Dauer und Nutzungsarten nicht vollständig.
Darf eine Agentur das Material bearbeiten?
Bearbeitung und Nutzung durch Dritte brauchen eine konkrete Prüfung. Eine interne Lizenz enthält das nicht zwangsläufig.
Kann ich die Lizenz weiterverkaufen?
Übertragung und Unterlizenz werden getrennt eingeordnet. Gesetzliche und vertragliche Voraussetzungen sind zu beachten.
Ist eine Markenrecherche enthalten?
Nur bei ausdrücklich vereinbartem Umfang. Urheberrechtliche Vertragsprüfung ersetzt keine vollständige Markenfreigabe.
Prüfen Sie bereits laufende Nutzung?
Ja, im vereinbarten Umfang. Mögliche Ansprüche und dringende Abmahnungen werden als eigene Fragen aufgenommen.