RATGEBER · Arbeitsrecht

BEM und krankheitsbedingte Kündigung

BEM und krankheitsbedingte Kündigung hängen über die Suche nach milderen Möglichkeiten zusammen. Arbeitgeber müssen Fehlzeiten, Prognose, Belastungen und mögliche Anpassungen konkret prüfen.

Redaktioneller Stand: 04.10.2026 · Deutschland

Fehlzeiten und Kündigungsprüfung getrennt strukturieren

Eine erhebliche Zahl von Ausfällen entscheidet nicht allein über die Zulässigkeit einer Kündigung. Prüfen Sie den Kündigungsschutz und die konkrete gesundheitliche Situation im rechtlichen Rahmen. Negative Zukunftsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigung und Interessenabwägung sind wichtige Prüffelder. Vergangene Fehlzeiten werden mit Zeitraum und verlässlicher Grundlage erfasst. Vermutungen über Erkrankungen dürfen nicht als feststehende Tatsachen erscheinen. Das BEM soll Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes suchen und ist kein Gespräch zur bloßen Vorbereitung eines bereits feststehenden Austritts.

BEM-Anlass und tatsächlichen Verlauf betrachten

Nach § 167 Absatz 2 SGB IX ist der individuelle Einjahreszeitraum zu prüfen. Erfasst werden länger als sechs Wochen ununterbrochene oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise teilweise Arbeitsunfähigkeit. Eine frühere Einladung genügt nicht automatisch für jede spätere Entwicklung. Halten Sie Information, Reaktion, Gespräche und Maßnahmen sachlich fest. Prüfen Sie, ob der Suchprozess offen war und welche Ansätze tatsächlich verfolgt wurden. Ein unterschriebenes Standardformular beweist nicht von selbst, dass alle organisatorischen Möglichkeiten angemessen betrachtet wurden.

Mildere Mittel mit konkreten Aufgaben verbinden

Ermitteln Sie, ob Arbeitsplatzanpassung, andere Aufgaben, veränderte Organisation oder unterstützende Leistungen in Betracht kommen. Ein allgemeiner Satz kein anderer Arbeitsplatz ersetzt die Betrachtung realer Möglichkeiten nicht. Aufgabenprofile und verfügbare Stellen helfen, Vorschläge nachvollziehbar zu bewerten. Dokumentieren Sie, warum eine Maßnahme geeignet erscheint oder welche sachlichen Gründe dagegensprechen. Dabei werden notwendige Informationen datensparsam verwendet. Der Arbeitgeberprozess sollte ernsthafte Vorschläge aufnehmen und mit zuständigen Personen klären können, statt sie ohne Erklärung aus einer Checkliste zu streichen.

Fehlendes oder erneutes BEM rechtlich einordnen

Ein fehlendes BEM macht eine Kündigung nicht allein automatisch unwirksam, kann aber die Darlegung zu fehlenden milderen Mitteln erheblich verschärfen. Das BAG hat in 2 AZR 138/21 zudem eine grundsätzlich erneute BEM-Pflicht bei weiteren entsprechenden Fehlzeiten nach Abschluss behandelt. Ein früheres Verfahren ist deshalb kein dauerhafter Freibrief. Ablehnung durch Beschäftigte wird anhand vorausgegangener Information und tatsächlichem Verlauf geprüft. Zusätzlich bleiben Anhörung, besonderer Kündigungsschutz und sonstige Voraussetzungen eigenständig. Ein nachträglicher Prozessbericht ersetzt keine damals unterlassene Suche.

Beispiel: Weitere Ausfälle nach früherem Suchprozess

Ein BEM endet ohne umsetzbare Maßnahme. Danach entstehen neue längere Ausfälle und es verändern sich Tätigkeiten im Betrieb. Prüfen Sie den neuen Anlass und mögliche Erkenntnisse aus der veränderten Situation. Das Unternehmen sollte nicht lediglich auf das alte Ergebnis verweisen. Für die Bewertung zählen die aktuellen Möglichkeiten und der dokumentierte Verlauf. Eine inzwischen verfügbare andere Aufgabe kann einen neuen Ansatz liefern.

Entscheidungsunterlagen vor einer Kündigung zusammenführen

Erstellen Sie eine chronologische Übersicht aus Ausfällen, BEM-Schritten, Maßnahmen und tatsächlichen betrieblichen Auswirkungen. Beschreiben Sie Alternativen mit den jeweiligen Prüfergebnissen und offenen Fragen. Gesundheitsbezogene Detaildaten werden nur im erforderlichen Rahmen verwendet. Die Rechtsprüfung erhält außerdem Beschäftigungsdauer, Vertragslage und besondere Schutzmerkmale. Erst auf dieser Grundlage wird bewertet, welcher nächste Schritt tragfähig ist. Eine reine Kostenliste erklärt die Verhältnismäßigkeit nicht. Der Arbeitgeber soll nachvollziehbar darstellen können, welche Erhaltungsmöglichkeiten geprüft wurden und weshalb sie im konkreten Fall nicht ausreichen oder weiter verfolgt werden.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Fehlzeitenübersicht mit verlässlichen Zeitangaben
  • BEM-Einladung, Verlauf und Maßnahmen
  • Aufgabenprofile und Beschäftigungsalternativen
  • Betriebliche Auswirkungen und Schutzmerkmale

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Reichen viele Fehltage allein für eine Kündigung?

Die vollständigen Voraussetzungen und milderen Möglichkeiten sind zu prüfen.

Ist ein früheres BEM dauerhaft ausreichend?

Neue Ausfälle und die veränderte Situation können eine erneute Prüfung verlangen.

Macht jedes fehlende BEM die Kündigung automatisch unwirksam?

Die Folgen werden insbesondere anhand der Verhältnismäßigkeit und Darlegung bewertet.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 167 SGB IX; § 1 KSchG; § 102 BetrVG; BAG, 18.11.2021, 2 AZR 138/21. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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