Redaktioneller Stand: 05.10.2026 · Deutschland
Frühere Auskunft und ihren Umfang feststellen
Legen Sie die letzte vollständige Auskunft mit Belegen und Übermittlungsdatum vor. Eine frühere bloße Nachricht über Gehalt ist nicht in jedem Fall eine gleichwertige vollständige Auskunft. Die Beratung prüft, was tatsächlich erteilt wurde. Frühere Forderungen und noch offene Ergänzungen werden getrennt erfasst. Ohne diese Grundlage lässt sich eine erneute Anfrage zeitlich nur unzuverlässig einordnen. Maßgeblich ist nicht allein das Datum eines alten Unterhaltstitels. Benennen Sie, ob Angaben zu Einkommen und Vermögen vollständig vorlagen. Die Chronologie zeigt, ob eine neue Gesamtauskunft oder die Vervollständigung einer bereits geschuldeten früheren Darstellung verlangt wird.
Zweijahresregel und Ausnahme nach § 1605 prüfen
Vor Ablauf von zwei Jahren kann erneute Auskunft nach § 1605 Absatz 2 BGB nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die auskunftspflichtige Person später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Die Beratung ordnet den konkreten Anlass ein. Eine bloße Vermutung über einen besseren Lebensstil ist nicht automatisch eine ausreichende Grundlage. Ebenso ist die Regel keine pauschale Befreiung von jeder offenen Ergänzung. Ein belegter Arbeitgeberwechsel oder öffentlich nachvollziehbare Veränderung kann eine weitere Prüfung auslösen. Die Ausnahme wird anhand der rechtmäßig verfügbaren Tatsachen begründet, ohne bereits aus jeder kleinen Veränderung einen unbegrenzten neuen Auskunftsanspruch abzuleiten.
Wesentliche Änderung nachvollziehbar benennen
Beschreiben Sie, was sich geändert haben soll und wann. Benennen Sie Grundlage und Aussagekraft der Information. Gehaltssteigerung, neue zusätzliche Einkünfte oder Vermögen werden getrennt dargestellt. Die Beratung klärt, ob die behauptete Änderung den vorzeitigen Anspruch tragen kann. Es werden keine heimlich beschafften privaten Daten empfohlen. Eine rechtmäßig verfügbare Mitteilung oder belegbare neue Stellung ist im Zusammenhang zu prüfen. Wenn allein eine Einkommenssenkung der auskunftspflichtigen Person geltend gemacht wird, ist deren eigener Änderungs- und Nachweisbedarf gesondert einzuordnen. Die Ausnahme für eine vorzeitige Anfrage wird nicht schematisch in jede beliebige Richtung der Einkommensänderung umformuliert.
Neue Aufforderung und Antwort angemessen gestalten
Die Anfrage sollte Rechtsgrundlage, Anlass und erforderlichen Zeitraum verständlich benennen. Die Beratung prüft Belegumfang und passende Frist. Bereits vorliegende Daten können gezielt ergänzt werden, wenn dies den konkreten Bedarf deckt. Eine pauschale Ablehnung jeder erneuten Frage ist ebenso wenig zuverlässig wie eine unbegründete Forderung sämtlicher Unterlagen. Bei einem laufenden gerichtlichen Verfahren werden gerichtliche Anordnungen gesondert berücksichtigt. Auskunft und spätere Berechnung bleiben getrennt. Ein erforderlicher neuer Nachweis bedeutet nicht automatisch einen erhöhten Zahlbetrag. Bestehende Titel werden bei einer gewünschten Änderung im dafür geeigneten weiteren Schritt betrachtet.
Beispiel: neue leitende Stelle nach einem Jahr
Ein Elternteil erfährt nach einem Jahr von einer neuen leitenden Beschäftigung des anderen. Die Beratung prüft frühere Auskunft, rechtmäßig verfügbare Angaben und die glaubhaft zu machende wesentliche Erhöhung. Das Beispiel zeigt, dass die Zweijahresregel nicht ohne Prüfung jede neue Anfrage ausschließt. Die neue Stellenbezeichnung allein beziffert aber kein Einkommen. Eine nachvollziehbar begründete Auskunftsaufforderung kann vorbereitet werden. Anschließend wird anhand der tatsächlich erhaltenen Daten gerechnet. Die gewünschte Anpassung eines Titels bleibt eigenständig. Eine Vermutung über Gehalt wird damit nicht vorzeitig als feststehende erhöhte Zahlungspflicht dargestellt.
Aktualisierungsakte mit Zeitachse vorbereiten
Ordnen Sie alte Auskunft, Belege und aktuellen Änderungsanlass chronologisch. Ergänzen Sie Titel und bereits gestellte neue Anfragen. Die Beratung kann zeitliche Voraussetzungen, Vollständigkeit und Umfang prüfen. Markieren Sie unbewiesene Annahmen ausdrücklich. Bei einer Antwort werden fehlende Daten konkret benannt. Eine geordnete Akte ermöglicht eine sachliche Begründung statt wiederholter pauschaler Forderungen. Sie macht auch sichtbar, wenn eigentlich eine frühere Auskunft vervollständigt werden muss. Auf dieser Grundlage lassen sich Informationsbeschaffung, neue Berechnung und erforderliche rechtliche Anpassung nachvollziehbar aufeinander abstimmen.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Letzte Auskunft mit Belegen und Übermittlungsdatum
- Neue Anfrage und vorhandene Antworten
- Rechtmäßig verfügbare Hinweise zur wesentlichen Änderung
- Titel und chronologische Einkommensübersicht
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Ist neue Auskunft vor zwei Jahren immer ausgeschlossen?
Nein. Die gesetzliche Ausnahme und offene frühere Ergänzungen werden geprüft.
Genügt jede kleine Einkommensänderung?
Für die Ausnahme ist die gesetzlich verlangte wesentliche Veränderung glaubhaft zu machen.
Führt eine neue Auskunft automatisch zu mehr Unterhalt?
Nein. Die erhaltenen Daten werden anschließend rechtlich berechnet.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: § 1605 BGB; § 1603 BGB; § 235 FamFG; § 236 FamFG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.