RATGEBER · Privatpersonen

Fortführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Sie möchten während der Insolvenz selbstständig weiterarbeiten. Das verlangt klare Zuständigkeiten und eine finanzierbare Planung. Die Verfahrenseröffnung beantwortet nicht automatisch die Fragen zu neuen Verträgen, Einnahmen und Verpflichtungen.

Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland

Vorhaben wirtschaftlich beschreiben

Nennen Sie Leistung, Kunden, Arbeitsmittel und Betriebskosten. Bestehende Aufträge werden von neuen Geschäften getrennt. Erfassen Sie Genehmigungen und Zahlungszeitpunkte. Eine Gewerbebezeichnung belegt nicht die Tragfähigkeit. Die Planung braucht realistische Annahmen und Reserven sowie die persönliche Lebenshaltung als eigenen Bedarf. Erst diese Übersicht zeigt, ob Fortführung Überschüsse erwarten lässt oder neue unbezahlbare Verpflichtungen schafft. Sichern Sie angebotene Aufträge und erklären Sie, welche Einnahmen bereits verbindlich und welche nur erhofft sind.

Verwaltererklärung zur Tätigkeit prüfen

§ 35 Absatz 2 InsO sieht eine Erklärung des Insolvenzverwalters zur Vermögenszuordnung und zu Ansprüchen aus der selbstständigen Tätigkeit vor. Legen Sie Schreiben, Datum und erfassten Tätigkeitsumfang vor. Eine mündliche Aussage ersetzt nicht jeden erforderlichen Nachweis. Die Prüfung klärt, welche Zuflüsse und Vertragsvorgänge die Erklärung betrifft. Eine Freigabe ist keine allgemeine Befreiung von Pflichten. Auch eine Veränderung des Geschäftsmodells kann Anlass sein, den bisherigen Umfang und die weitere Abstimmung erneut zu klären.

Neue Verbindlichkeiten getrennt führen

Neue Liefer-, Miet- und Steuerpflichten benötigen eine eigene Finanzierung. Sie werden nicht automatisch wie frühere Insolvenzforderungen behandelt. Halten Sie Entstehungszeitpunkt und Vertragspartner fest. Alte Kundenforderungen und neue Leistungen können unterschiedlichen Zuordnungen folgen. Ein nachvollziehbarer Rechnungsablauf schafft Transparenz. Einnahmen werden erst nach Klärung der verfügbaren Mittel verplant. Die Hoffnung, eine spätere Restschuldbefreiung werde jede neue Betriebsschuld beseitigen, ist keine tragfähige Finanzierung und sollte nicht Grundlage neuer Bestellungen sein.

Abführung in den Finanzplan aufnehmen

§ 295a InsO betrifft die Stellung der Insolvenzgläubiger bei Selbstständigkeit; § 35 Absatz 2 verweist darauf entsprechend. Die erforderliche Betrachtung orientiert sich nicht nur an der selbst gewählten Privatentnahme. Relevante Vergleichsmaßstäbe und Zahlungspflichten werden konkret eingeordnet. Sichern Sie Absprachen und Entscheidungen. Betriebsergebnisse und Änderungen werden fortlaufend dokumentiert. Eine steuerliche Gewinnzahl beantwortet nicht automatisch jede insolvenzrechtliche Frage. Planung und Pflichten müssen so zusammenpassen, dass erforderliche Zahlungen nicht erst nach Abschluss neuer Verträge auffallen.

Beispiel: Materialkauf für neue Aufträge

Ein Handwerker möchte nach Freigabe Material auf Rechnung bestellen. Vorher prüft er Erklärung, Liquidität und neue Verbindlichkeiten. Frühere Forderungen und neue Umsätze erhalten getrennte Aufzeichnungen. Die mögliche Abführung wird in die Planung aufgenommen. Neue Aufträge helfen nur, wenn Betriebsausgaben und rechtliche Zuordnung passen. Das Beispiel zeigt, weshalb ein neuer Kundenvertrag ohne Prüfung der Finanzierung nicht bereits eine gesicherte Sanierung bedeutet. Auch bei guten Umsätzen können Zahlungszeitpunkte eine Lücke verursachen.

Fortführungsbedingungen zum Auftrag machen

Für die Anfrage legen Sie Tätigkeitsbeschreibung, Verwaltererklärung und Finanzplanung vor. Nennen Sie kurzfristig geplante Unterschriften. Der Auftrag kann Fortführungsbedingungen und notwendige Abstimmungen klären. Buchhaltung, Steuern und Verhandlungen brauchen gegebenenfalls eigene Bearbeitung. Ergebnis ist ein verständlicher Ablauf für neue Geschäfte im bestehenden Verfahren. Dazu gehören Zuständigkeit, Nachweise und erkennbare offene Fragen. Eine pauschale Erfolgsgarantie für weitere Selbstständigkeit folgt aus einer einzelnen Freigabe nicht; die laufende wirtschaftliche Entwicklung bleibt zu beobachten.

Checkliste für Ihre Vorbereitung

  • Verwaltererklärung und Eröffnungsbeschluss
  • Einnahmen- und Ausgabenplanung
  • Bestehende und neue Betriebsverträge
  • Abführungsabsprachen und gerichtliche Schreiben

Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.

Häufige Fragen

Ist Selbstständigkeit im Verfahren möglich?

Tätigkeit, Verwaltererklärung und gesetzliche Pflichten sind konkret zu prüfen.

Werden neue Schulden automatisch erlassen?

Das darf nicht angenommen werden; Entstehung und Zuordnung sind entscheidend.

Genügt die Privatentnahme als Berechnungsgröße?

Nein. Die Maßstäbe des § 295a InsO sind gesondert einzuordnen.

Fachliche Einordnung

Grundlagen: § 35 InsO; § 295a InsO. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.

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