Redaktioneller Stand: 07.10.2026 · Deutschland
Krisensignale mit Datum und Bedeutung erfassen
Sammeln Sie Rücklastschriften, fällige unbezahlte Rechnungen, Kreditkündigungen und Zahlungsstopps. Trennen Sie einzelne organisatorische Verzögerungen von nachhaltigen Engpässen. Für jeden Hinweis werden Quelle und Verantwortlicher festgehalten. Ein späteres Gedächtnisprotokoll ist schwächer als zeitnahe Unterlagen. Die Chronologie soll zeigen, welche Information wann verfügbar war und wie reagiert wurde. Auch entlastende Daten gehören hinein. Ziel ist eine konkrete Bewertung, nicht die automatische Gleichsetzung jeder verspäteten Zahlung mit Insolvenz.
Finanzdaten kurzfristig verfügbar machen
Die Geschäftsführung benötigt aktuelle Konten, fällige Verpflichtungen und realistische Einzahlungen. Delegieren Sie die Datenaufbereitung mit klarem Termin und prüfen Sie ihre Vollständigkeit. Ein monatlicher Abschluss kann für eine akute Krise zu spät sein. Ermitteln Sie fehlende Angaben und verlangte Rückmeldungen. Auch steuerliche und arbeitsrechtliche Zahlungspflichten müssen sichtbar bleiben. Die Organisation soll Entscheidungen ermöglichen, bevor weitere Verträge eingegangen werden. Eine formlose Bitte an die Buchhaltung ohne Nachhalten lässt dringende Fragen möglicherweise offen.
Antragspflicht und Zahlungen gesondert prüfen
§ 15a InsO betrifft die Antragspflicht; § 15b InsO enthält Regeln für Zahlungen nach Eintritt der maßgeblichen Insolvenzgründe. Beide Fragen werden mit tatsächlichem Krisenstand geprüft. Eine Zustimmung der Gesellschafter beseitigt nicht automatisch Organpflichten. Auch vermeintlich notwendige Zahlungen erfordern eine passende Grundlage. Beschreiben Sie geplante Zahlung, Zweck und Zeitpunkt. Die Prüfung soll die rechtlich tragfähige Entscheidung erklären und nicht einfach sämtliche Zahlungen pauschal freigeben oder ohne Betrachtung der gesetzlichen Ausnahmen verbieten.
Gegenmaßnahmen und Beratung dokumentieren
Für Finanzierung, Kostenmaßnahmen und professionelle Prüfung werden Aufträge, Annahmen und Ergebnisse gesichert. Wer fachliche Beratung einholt, muss relevante Daten vollständig liefern und auf neue Entwicklungen reagieren. Eine bloße Terminbuchung beantwortet keine Insolvenzfrage. Bei mehreren Geschäftsführern werden Zuständigkeiten und Informationswege konkret festgehalten. Die Dokumentation dient einer nachprüfbaren Entscheidung. Sie garantiert keine Haftungsfreiheit unabhängig vom tatsächlichen Verhalten und darf nicht nachträglich so umformuliert werden, dass frühere Unsicherheit als sichere positive Bewertung erscheint.
Beispiel: Gesellschafter verspricht kurzfristiges Geld
Ein Gesellschafter kündigt Finanzierung an, während Löhne fällig werden. Die Geschäftsführung prüft Verbindlichkeit, Betrag und tatsächlichen Eingang sowie die laufenden Insolvenzfragen. Sie wartet nicht allein wegen einer beruhigenden Nachricht ab. Die Chronologie zeigt Rückfragen und Entscheidungen. Das Beispiel unterscheidet eine verlässliche Finanzierung von einer Absichtserklärung. Es verdeutlicht auch, dass interne Zustimmung oder persönliche Zuversicht eine gesetzliche Pflicht nicht automatisch aufschiebt. Die konkrete rechtliche Lage muss zeitnah bewertet werden.
Dringliche Beratung mit vollständigem Stand anstoßen
Nennen Sie Rechtsform, Organbesetzung, erste Signale und nächste Fälligkeiten. Legen Sie Daten und geplante Maßnahmen vor. Der Auftrag kann Insolvenzreife, Pflichten und bestimmte Zahlungsvorgänge prüfen. Weitere Sanierungs- oder Antragsbearbeitung wird konkret vereinbart. Ziel ist eine sofort nutzbare Entscheidung mit Verantwortlichen und Fristen. Die Beratung soll nicht nur eine allgemeine Liste von Risiken liefern, sondern den tatsächlichen nächsten Handlungsschritt aus dem aktuellen Sachverhalt begründen und offene Daten gezielt benennen.
Checkliste für Ihre Vorbereitung
- Krisenchronologie und Organzuständigkeiten
- Aktuelle Liquidität und fällige Verpflichtungen
- Finanzierungszusagen und Gegenmaßnahmen
- Geplante Zahlungen sowie bisherige Fachbewertungen
Ordnen Sie Dokumente nach Datum. Unklare Angaben werden als offen markiert; Originale und vollständige Anlagen helfen bei der konkreten Prüfung.
Häufige Fragen
Entlastet die Zustimmung der Gesellschafter automatisch?
Nein. Eigene Organpflichten und Zahlungsregeln müssen gesondert geprüft werden.
Reicht die Beauftragung eines Beraters?
Daten, zeitnahe Bewertung, Umsetzung und weitere Entwicklungen bleiben relevant.
Welche Information braucht eine dringliche Anfrage?
Krisenbeginn, aktuelle Mittel, nächste Fälligkeiten, Organbesetzung und geplante Maßnahmen.
Fachliche Einordnung
Grundlagen: § 15a InsO; § 15b InsO; § 43 GmbHG. Die allgemeinen Informationen ersetzen keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Zuständigkeit und erforderliche Fristen werden im konkreten Auftrag geklärt.