Privatpersonen · DEUTSCHLAND

Auskunft zu Ehevermögen durchsetzen

Für den Zugewinnausgleich fehlen Angaben Ihres Ehepartners? Wir organisieren die Prüfung des Auskunftsbedarfs und einer konkreten Forderung. Stichtage und Belegumfang müssen zum rechtlichen Anspruch passen. Auskunft, Wertermittlung und Zahlung werden als unterschiedliche Schritte behandelt.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie Trennungsdatum, Zustellung des Scheidungsantrags und bisherige Forderungen. Dokumentieren Sie bekannte Lücken. Ein unzulässiger Zugriff auf fremde Konten oder Zugangsdaten ist kein Ersatz für geordnete Auskunft.

01

Stichtage klären

Relevante Zeitpunkte werden bestimmt.

02

Auskunft konkretisieren

Verzeichnis und Belege werden angefordert.

03

Lücken bearbeiten

Ergänzung und weiterer Verfahrensbedarf werden geprüft.

Was die Unterstützung umfasst

Anspruch und Zeitpunkte prüfen

Güterstand und Vereinbarungen werden aufgenommen. Die gewünschte Information wird einem konkreten Stichtag zugeordnet. Eine pauschale Forderung nach allen Unterlagen schafft nicht automatisch einen passenden Anspruch.

Vermögen und Belege strukturieren

Konten, Immobilien, Beteiligungen und Schulden werden geordnet. Verzeichnis und Wertnachweis sind unterschiedliche Elemente. Unternehmenswerte können eine zusätzliche fachliche Bewertung erfordern.

Durchsetzung vorbereiten

Vorhandene Antwort, fehlende Positionen und Widersprüche werden abgeglichen. Außergerichtliche Ergänzung und gerichtliche Schritte werden getrennt beauftragt. Das Ergebnis der Auskunft beweist noch keine bestimmte Ausgleichsforderung.

Typische Situationen

Ein Verzeichnis ist unvollständig

Fehlende Positionen und Belege werden konkret benannt.

Eine Beteiligung wird nur mit einem Schätzwert angegeben

Bewertungsvoraussetzungen und weiterer Nachweis werden geprüft.

Eine Antwort bleibt aus

Anspruch, bisherige Aufforderung und Verfahrensbedarf werden eingeordnet.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Lücke beschreiben

    Fehlende Information wird genannt.

  2. 02

    Anspruch prüfen

    Güterstand und Stichtag werden bestimmt.

  3. 03

    Forderung vorbereiten

    Verzeichnis und Belege werden konkretisiert.

  4. 04

    Antwort bearbeiten

    Ergänzung oder Verfahren wird vereinbart.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Angaben zu Ehe und Güterstand
  • Trennungs- und Zustellungsdaten
  • Bisherige Auskunft
  • Konkrete Lücken
  • Vorhandene Vermögensbelege

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Stichtage, Vermögensarten und Antwortumfang bestimmen das Honorar. Bewertung, Berechnung und gerichtliche Durchsetzung sind gesondert. Befugte Vertretung wird vor Beginn benannt. Eine bestimmte Ausgleichszahlung wird nicht aus dem Auskunftsauftrag zugesagt.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Ist Auskunft schon eine Zahlungsforderung?

Information und Ausgleichsanspruch sind getrennte Schritte.

Welche Stichtage gelten?

Güterstand und Verlauf werden konkret geprüft.

Muss eine Immobilie bewertet werden?

Wertnachweis und nötige Fachbewertung werden abgestimmt.

Reicht eine kurze Kontoliste?

Vollständigkeit und erforderliche Belege werden geprüft.

Darf ich fremde Zugangsdaten nutzen?

Geordnete rechtliche Durchsetzung ersetzt unbefugten Zugriff.

Ist ein Verfahren enthalten?

Gerichtliche Vertretung wird ausdrücklich separat vereinbart.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Scheidung und Trennung

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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