Anspruch und Zeitpunkte prüfen
Güterstand und Vereinbarungen werden aufgenommen. Die gewünschte Information wird einem konkreten Stichtag zugeordnet. Eine pauschale Forderung nach allen Unterlagen schafft nicht automatisch einen passenden Anspruch.
Privatpersonen · DEUTSCHLAND
Für den Zugewinnausgleich fehlen Angaben Ihres Ehepartners? Wir organisieren die Prüfung des Auskunftsbedarfs und einer konkreten Forderung. Stichtage und Belegumfang müssen zum rechtlichen Anspruch passen. Auskunft, Wertermittlung und Zahlung werden als unterschiedliche Schritte behandelt.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Trennungsdatum, Zustellung des Scheidungsantrags und bisherige Forderungen. Dokumentieren Sie bekannte Lücken. Ein unzulässiger Zugriff auf fremde Konten oder Zugangsdaten ist kein Ersatz für geordnete Auskunft.
Relevante Zeitpunkte werden bestimmt.
Verzeichnis und Belege werden angefordert.
Ergänzung und weiterer Verfahrensbedarf werden geprüft.
Güterstand und Vereinbarungen werden aufgenommen. Die gewünschte Information wird einem konkreten Stichtag zugeordnet. Eine pauschale Forderung nach allen Unterlagen schafft nicht automatisch einen passenden Anspruch.
Konten, Immobilien, Beteiligungen und Schulden werden geordnet. Verzeichnis und Wertnachweis sind unterschiedliche Elemente. Unternehmenswerte können eine zusätzliche fachliche Bewertung erfordern.
Vorhandene Antwort, fehlende Positionen und Widersprüche werden abgeglichen. Außergerichtliche Ergänzung und gerichtliche Schritte werden getrennt beauftragt. Das Ergebnis der Auskunft beweist noch keine bestimmte Ausgleichsforderung.
Fehlende Positionen und Belege werden konkret benannt.
Bewertungsvoraussetzungen und weiterer Nachweis werden geprüft.
Anspruch, bisherige Aufforderung und Verfahrensbedarf werden eingeordnet.
§ 1379 BGB behandelt Auskunft im güterrechtlichen Zusammenhang. Stichtag und Anspruchsvoraussetzungen sind konkret zu prüfen.
Amtliche Grundlage: § 1379 BGB ↗§ 114 FamFG betrifft anwaltliche Vertretung in bestimmten Familienverfahren. Gerichtliche Durchsetzung wird gesondert abgestimmt.
Amtliche Grundlage: § 114 FamFG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Fehlende Information wird genannt.
Güterstand und Stichtag werden bestimmt.
Verzeichnis und Belege werden konkretisiert.
Ergänzung oder Verfahren wird vereinbart.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Stichtage, Vermögensarten und Antwortumfang bestimmen das Honorar. Bewertung, Berechnung und gerichtliche Durchsetzung sind gesondert. Befugte Vertretung wird vor Beginn benannt. Eine bestimmte Ausgleichszahlung wird nicht aus dem Auskunftsauftrag zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenInformation und Ausgleichsanspruch sind getrennte Schritte.
Güterstand und Verlauf werden konkret geprüft.
Wertnachweis und nötige Fachbewertung werden abgestimmt.
Vollständigkeit und erforderliche Belege werden geprüft.
Geordnete rechtliche Durchsetzung ersetzt unbefugten Zugriff.
Gerichtliche Vertretung wird ausdrücklich separat vereinbart.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.