Was die Unterstützung umfasst
Haushaltsgegenstände bestimmen
Gemeinsame Anschaffungen, persönliche Dinge und berufliche Ausstattung werden unterschieden. Kaufbelege helfen, beantworten aber nicht jede Zuordnungsfrage. Kontoguthaben und Immobilien gehören nicht in dieselbe Verteilung.
Trennungsphase einordnen
Eigentum, Gebrauchsbedarf und konkrete Wohnsituation werden abgeglichen. Vorläufige Überlassung bedeutet nicht automatisch Eigentumsübertragung. Die Situation der Kinder wird bei einer praktikablen Lösung berücksichtigt.
Vereinbarung vorbereiten
Gegenstandsliste, Abholung, Zustand und gegebenenfalls Ausgleich werden beschrieben. Endgültige Scheidungsregelung ist ein eigener Prüfbereich. Bei Streit wird ein weiterer Vertretungsauftrag ausdrücklich vereinbart.
Typische Situationen
Ein Partner zieht ohne Ausstattung aus
Dringender Bedarf und vorhandene Gegenstände werden geordnet.
Ein Gerät wurde allein bezahlt
Zahlung, Anschaffungszweck und Eigentum werden gemeinsam betrachtet.
Die Abholung führt zu Streit
Termin, Beteiligte und Übergabeprotokoll werden vorbereitet.
Worauf es fachlich ankommt
Trennungsphase berücksichtigen
§ 1361a BGB betrifft Haushaltsgegenstände beim Getrenntleben. Eigentum und Überlassung werden getrennt geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1361a BGB ↗Bestehende Vereinbarung lesen
§ 1408 BGB betrifft ehevertragliche Gestaltung. Vorhandene Regelungen werden auf Bedeutung für den konkreten Vorgang geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1408 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Bestand nennen
Gegenstände und Standorte werden erfasst.
- 02
Zuordnung prüfen
Eigentum und Bedarf werden abgeglichen.
- 03
Lösung formulieren
Nutzung und Verteilung werden unterschieden.
- 04
Übergabe planen
Liste und Termine werden abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Inventarliste mit Fotos
- Kauf- und Zahlungsbelege
- Aktuelle Wohnsituation
- Vereinbarungen
- Gewünschte Zuordnung und Termine
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Gegenstandszahl, Eigentumsstreit und Einigungsbedarf bestimmen den Aufwand. Wertgutachten und gerichtliche Vertretung sind gesondert. Honorar und Umfang werden vor Beginn bestätigt. Eine hälftige Aufteilung jedes Gegenstands wird nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Gehört alles automatisch beiden?
Anschaffung, Eigentum und Zweck werden konkret geprüft.
Darf ich meine Sachen sofort mitnehmen?
Zuordnung und Besitzlage sollten vor einem Eingriff geklärt werden.
Sind Konten Teil des Hausrats?
Sie gehören zu anderen vermögensrechtlichen Fragen.
Ist die Nutzung endgültige Verteilung?
Vorläufige Nutzung und Eigentumsänderung werden unterschieden.
Sind Kinderbedürfnisse wichtig?
Die tatsächliche Versorgung wird berücksichtigt.
Ist ein Gerichtstermin enthalten?
Vertretung wird gesondert beauftragt.