Bisherige Eheentwicklung erfassen
Erwerb, Betreuung, Vermögenszuwachs und Schulden werden chronologisch betrachtet. Bestehende Verträge sind Ausgangspunkt. Eine gewünschte Änderung wird auf ihre Wirkung für beide Regelungszeiträume geprüft.
Privatpersonen · DEUTSCHLAND
Ihre familiären oder wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich verändert? Wir organisieren die Vorbereitung einer ehevertraglichen Gestaltung für die bestehende Ehe. Bereits entstandene Werte und künftige Regeln werden getrennt aufgenommen. Ein Vertrag für ein unverheiratetes Paar lässt sich nicht einfach übernehmen.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Anlass, bestehende Vereinbarungen und bevorstehende Vermögensgeschäfte. Eine Änderung kann gegenwärtige Ansprüche berühren. Trennung, Betreuungslage und Verhandlungsposition gehören offen in die Prüfung.
Frühere Regeln und Entwicklung werden geordnet.
Ziele und Ausgleichsmöglichkeiten werden verbunden.
Entwurf, Fachfragen und Beurkundung werden geplant.
Erwerb, Betreuung, Vermögenszuwachs und Schulden werden chronologisch betrachtet. Bestehende Verträge sind Ausgangspunkt. Eine gewünschte Änderung wird auf ihre Wirkung für beide Regelungszeiträume geprüft.
Güterstand, Unterhalt und Versorgung werden passend zu den Zielen eingeordnet. Anpassungsklauseln und Ausgleichslösungen können sinnvoll sein. Zulässigkeit und Gesamtwirkung benötigen individuelle Fachprüfung.
Notarielle Umsetzung, Offenlegung und weitere Vereinbarungen werden abgestimmt. Steuerliche Folgen oder Beteiligungsbewertungen sind eigenständige Leistungen. Eine Zustimmung des anderen Partners wird nicht zugesagt.
Neue Bindungen und vorhandenes Vermögen werden getrennt behandelt.
Absicherung und spätere Anpassung werden konkret betrachtet.
Bestand, Änderung und mögliche Ausgleichsfolgen werden geprüft.
§ 1408 BGB erlaubt güterrechtliche Regelungen auch nach Eheschließung. Der bestehende Vermögensstand bleibt wesentlich.
Amtliche Grundlage: § 1408 BGB ↗§ 1410 BGB betrifft notarielle Form. Entwurf und spätere Umsetzung werden getrennt vereinbart.
Amtliche Grundlage: § 1410 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Änderung und Ziele werden genannt.
Frühere Regeln und Vermögen werden aufgenommen.
Ausgleich und Zukunftsregeln werden gestaltet.
Notar und Fachfragen werden koordiniert.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Bestandsprüfung, wirtschaftliche Entwicklung und Änderungsumfang bestimmen das Honorar. Bewertung, Steuerberatung und Beurkundung sind gesondert. Zuständigkeit und Leistung werden vor Beginn bestätigt; spätere Wirksamkeit wird nicht pauschal garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenEine Gestaltung ist auch während der Ehe möglich; Voraussetzungen werden konkret geprüft.
Bestand und gewünschte Änderung werden rechtlich eingeordnet.
Vertragliche Gestaltung braucht eine entsprechende Einigung.
Ergänzung und vollständige Neufassung werden verglichen.
Sie beeinflusst Ziele und rechtliche Prüfung.
Fachliche Bewertung wird gesondert vereinbart.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.