Ausgangslage erfassen
Vermögen, Schulden, Unternehmen und künftige Rollen werden aufgenommen. Der Entwurf wird nicht isoliert vom Lebensplan gelesen. Bei Auslandsbezug werden anwendbares Recht und Form gesondert geprüft.
Privatpersonen · DEUTSCHLAND
Vor Ihrer Hochzeit liegt ein Ehevertragsentwurf vor? Wir organisieren die rechtliche Prüfung aus Ihrer persönlichen Perspektive. Vermögen und geplante Familienarbeit beeinflussen die Folgen der Vereinbarung. Eine ausgewogene Entscheidung braucht mehr als eine verständliche Übersetzung einzelner Klauseln.
Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.
Fristen beachten. Nennen Sie Hochzeit und Notartermin. Ausreichende Zeit für Unterlagen und eigene Beratung ist wichtig. Eine Interessenvertretung beider Partner durch dieselbe Person wird nicht als Standard angeboten.
Gesetzlicher Ausgangspunkt und Entwurf werden verglichen.
Betreuung, Erwerb und Absicherung werden verbunden.
Änderungen werden vor Beurkundung priorisiert.
Vermögen, Schulden, Unternehmen und künftige Rollen werden aufgenommen. Der Entwurf wird nicht isoliert vom Lebensplan gelesen. Bei Auslandsbezug werden anwendbares Recht und Form gesondert geprüft.
Güterstand, Unterhalt und Versorgung können zusammenwirken. Ein Ausschluss wird nicht allein wegen einer Unterschrift als dauerhaft unangreifbar behandelt. Geplante Erwerbspausen brauchen besondere Aufmerksamkeit.
Offene Angaben, alternative Formulierungen und notwendige Fachfragen werden gebündelt. Notarielle Beurkundung ist eine eigene Tätigkeit. Steuerliche und unternehmerische Bewertungen werden zusätzlich abgestimmt.
Schutzinteresse und Absicherung des anderen werden zusammen betrachtet.
Betreuung und spätere Erwerbschancen werden in die Prüfung einbezogen.
Umfang, Zeitdruck und notwendige Rückfragen werden geordnet.
§ 1408 BGB betrifft Ehevertrag und güterrechtliche Vereinbarungen. Grenzen und weitere Regelungen werden gesondert geprüft.
Amtliche Grundlage: § 1408 BGB ↗§ 1410 BGB betrifft die Form des Ehevertrags. Eine private Unterschrift ersetzt die erforderliche Beurkundung nicht.
Amtliche Grundlage: § 1410 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
Ihre Ziele werden aufgenommen.
Entwurf und Lebensplanung werden gelesen.
Risiken und Alternativen werden eingeordnet.
Punkte für den Notartermin werden vorbereitet.
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Entwurfsumfang, Vermögensstruktur und internationale Fragen bestimmen den Aufwand. Notar, Bewertung und Steuerberatung sind gesondert. Umfang und befugte Beratung werden vor Beginn bestätigt. Eine bestimmte spätere gerichtliche Bewertung wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenZiele und Ausgangslage bestimmen den Prüfbedarf.
Die gesetzlich erforderliche notarielle Form ist zu beachten.
Betreuung und Erwerbsunterbrechung gehören zur Prüfung.
Zulässigkeit und Gesamtwirkung werden gesondert bewertet.
Beurkundung wird separat organisiert und vergütet.
Interessenlage und Zuständigkeit werden vor Auftrag geklärt.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.