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Gesellschaft liquidieren

Ihre Gesellschaft soll geordnet beendet werden? Wir organisieren die rechtliche Vorbereitung einer Liquidation anhand von Rechtsform, Vermögen und offenen Verpflichtungen. Auflösung, Abwicklung und Löschung sind unterschiedliche Phasen. Eine Gewerbeabmeldung allein beendet die GmbH nicht automatisch.

Leistungserbringer, Umfang und Honorar vor Beginn geklärt.

Fristen beachten. Nennen Sie laufende Zahlungen, Forderungen und Krisenanzeichen. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung benötigen eine gesonderte unverzügliche insolvenzrechtliche Prüfung. Vermögen wird nicht vorzeitig verteilt, nur weil die Geschäftstätigkeit bereits eingestellt ist.

01

Verfahren bestimmen

Rechtsform und Ausgangslage werden geprüft.

02

Abwicklung planen

Verantwortliche und offene Vorgänge werden erfasst.

03

Abschluss koordinieren

Register und Fachaufgaben erhalten Reihenfolge.

Was die Unterstützung umfasst

Auflösung und Vertretung klären

Satzung, Gesellschafterentscheidung und aktuelle Organe werden aufgenommen. Liquidatorenstellung und frühere Geschäftsführerfunktion werden getrennt eingeordnet. Beschluss und Registermeldung brauchen passende Unterlagen.

Vermögen und Gläubiger ordnen

Forderungen, Verträge und Verbindlichkeiten werden dokumentiert. Erforderliche Bekanntmachung, Warte- und Verteilungsvoraussetzungen werden konkret geprüft. Eine interne Annahme, es gebe keine Schulden, ersetzt keinen belastbaren Bestand.

Nachlauf und Löschung vorbereiten

Steuerliche Abschlüsse, Aufbewahrung und verbleibende Prozesse erhalten Fachzuständigkeit. Liquidation und Insolvenz sind keine austauschbaren Verfahren. Notarielle Leistungen und Anspruchsdurchsetzung sind gesonderte Aufträge.

Typische Situationen

Der Betrieb ist geschlossen, die GmbH besteht weiter

Register, Verträge und Steuern werden getrennt geprüft. Tätigkeitsende erledigt nicht jede Pflicht.

Gesellschafter möchten das Restgeld sofort erhalten

Gläubigerlage und Verteilungsvoraussetzungen werden vorher betrachtet. Ein positiver Kontostand allein genügt nicht.

Ein Kunde zahlt erst später

Forderung und Nachlauf werden dokumentiert. Die Löschung wird nicht unabhängig von offenen Vorgängen zugesagt.

Worauf es fachlich ankommt

Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.

So gehen wir vor

  1. 01

    Beendigung erläutern

    Nennen Sie Rechtsform und wirtschaftliche Lage.

  2. 02

    Verfahren prüfen

    Liquidation und Krisenfragen werden getrennt.

  3. 03

    Abwicklung vorbereiten

    Aufgaben und Verantwortliche werden bestimmt.

  4. 04

    Abschluss koordinieren

    Register und weitere Fachschritte werden abgestimmt.

Diese Unterlagen helfen beim Einstieg

  • Satzung und Registerauszug
  • Auflösungswunsch oder Beschluss
  • Vermögens- und Schuldenübersicht
  • Offene Verträge und Verfahren
  • Zuständige Steuerfachperson und Zeitplan

Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.

Leistungsumfang und Honorar

Vermögensbestand, Gläubiger und Abwicklungsaufwand bestimmen das Honorar. Notar, Register, Steuerabschluss und Insolvenzberatung sind gesondert. Zuständigkeit wird vor Beginn geklärt. Ein bestimmter Löschtermin wird nicht garantiert.

Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.

Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmen

Häufige Fragen

Reicht die Gewerbeabmeldung?

Nein. Gesellschaft und weitere Pflichten werden getrennt betrachtet.

Ist Liquidation dasselbe wie Insolvenz?

Nein. Wirtschaftliche Lage und Voraussetzungen bestimmen den passenden Weg.

Kann Restvermögen sofort ausgezahlt werden?

Verteilungsvoraussetzungen und Gläubigerschutz sind zu prüfen.

Wer führt die Abwicklung?

Liquidatoren und Befugnisse werden rechtlich geklärt. Frühere Organstellung allein beantwortet das nicht.

Ist der Steuerabschluss enthalten?

Nur bei ausdrücklich vereinbarter befugter Fachzuständigkeit.

Wann wird die GmbH gelöscht?

Bestand und Verfahrensvoraussetzungen werden geprüft. Ein pauschales Enddatum wird nicht zugesagt.

Passende weitere Leistungen

Alle Themen: Gesellschaftsrecht

DER NÄCHSTE SCHRITT

Beginnen wir mit Ihrer Situation.

Was ist passiert, welches Ergebnis wünschen Sie und steht eine Frist an?
Wir klären den passenden Leistungsumfang vor Ihrer Entscheidung.

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