Was die Unterstützung umfasst
Auflösung und Vertretung klären
Satzung, Gesellschafterentscheidung und aktuelle Organe werden aufgenommen. Liquidatorenstellung und frühere Geschäftsführerfunktion werden getrennt eingeordnet. Beschluss und Registermeldung brauchen passende Unterlagen.
Vermögen und Gläubiger ordnen
Forderungen, Verträge und Verbindlichkeiten werden dokumentiert. Erforderliche Bekanntmachung, Warte- und Verteilungsvoraussetzungen werden konkret geprüft. Eine interne Annahme, es gebe keine Schulden, ersetzt keinen belastbaren Bestand.
Nachlauf und Löschung vorbereiten
Steuerliche Abschlüsse, Aufbewahrung und verbleibende Prozesse erhalten Fachzuständigkeit. Liquidation und Insolvenz sind keine austauschbaren Verfahren. Notarielle Leistungen und Anspruchsdurchsetzung sind gesonderte Aufträge.
Typische Situationen
Der Betrieb ist geschlossen, die GmbH besteht weiter
Register, Verträge und Steuern werden getrennt geprüft. Tätigkeitsende erledigt nicht jede Pflicht.
Gesellschafter möchten das Restgeld sofort erhalten
Gläubigerlage und Verteilungsvoraussetzungen werden vorher betrachtet. Ein positiver Kontostand allein genügt nicht.
Ein Kunde zahlt erst später
Forderung und Nachlauf werden dokumentiert. Die Löschung wird nicht unabhängig von offenen Vorgängen zugesagt.
Worauf es fachlich ankommt
Verteilung begrenzen
§ 73 GmbHG betrifft Verteilung von Gesellschaftsvermögen und Gläubigerschutz. Erforderliche Voraussetzungen werden vor Auszahlung geprüft.
Amtliche Grundlage: § 73 GmbHG ↗Auflösung einordnen
§ 60 GmbHG betrifft Auflösungsgründe. Rechtsform und konkreter Beschluss werden geprüft.
Amtliche Grundlage: § 60 GmbHG ↗Entscheidung vorbereiten
§ 48 GmbHG betrifft Gesellschafterbeschlüsse. Abwicklung und spätere Löschung benötigen zusätzliche Schritte.
Amtliche Grundlage: § 48 GmbHG ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Beendigung erläutern
Nennen Sie Rechtsform und wirtschaftliche Lage.
- 02
Verfahren prüfen
Liquidation und Krisenfragen werden getrennt.
- 03
Abwicklung vorbereiten
Aufgaben und Verantwortliche werden bestimmt.
- 04
Abschluss koordinieren
Register und weitere Fachschritte werden abgestimmt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Satzung und Registerauszug
- Auflösungswunsch oder Beschluss
- Vermögens- und Schuldenübersicht
- Offene Verträge und Verfahren
- Zuständige Steuerfachperson und Zeitplan
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vermögensbestand, Gläubiger und Abwicklungsaufwand bestimmen das Honorar. Notar, Register, Steuerabschluss und Insolvenzberatung sind gesondert. Zuständigkeit wird vor Beginn geklärt. Ein bestimmter Löschtermin wird nicht garantiert.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Reicht die Gewerbeabmeldung?
Nein. Gesellschaft und weitere Pflichten werden getrennt betrachtet.
Ist Liquidation dasselbe wie Insolvenz?
Nein. Wirtschaftliche Lage und Voraussetzungen bestimmen den passenden Weg.
Kann Restvermögen sofort ausgezahlt werden?
Verteilungsvoraussetzungen und Gläubigerschutz sind zu prüfen.
Wer führt die Abwicklung?
Liquidatoren und Befugnisse werden rechtlich geklärt. Frühere Organstellung allein beantwortet das nicht.
Ist der Steuerabschluss enthalten?
Nur bei ausdrücklich vereinbarter befugter Fachzuständigkeit.
Wann wird die GmbH gelöscht?
Bestand und Verfahrensvoraussetzungen werden geprüft. Ein pauschales Enddatum wird nicht zugesagt.