Was die Unterstützung umfasst
Geschäftsmodell und Vertragsgefüge verstehen
Leistungsbeschreibung, Mitwirkung des Kunden und Einsatz von Dritten werden erfasst. Haftung muss zu Zusagen, Abnahme und Vergütung passen. Widersprüche zwischen Hauptvertrag und Anlagen werden ausdrücklich gesucht.
Begrenzungen rechtlich prüfen
Individuelle Vereinbarung und vorformulierte Bedingungen werden unterschieden. Schadenstypen, Pflichtenkategorien und Berechnungsgrundlagen einer Begrenzung werden konkret gelesen. Zwingende Grenzen, Personenschäden und unterschiedliche Verschuldensgrade erfordern besondere Prüfung.
Umsetzung und Versicherungsbezug abstimmen
Eine Änderungsfassung und offene Verhandlungspunkte werden im vereinbarten Umfang vorbereitet. Versicherungsschutz wird nicht aus einer Vertragsklausel abgeleitet. Rückwirkende Änderung, bestehende Schäden und Regulierung werden als gesonderte Anliegen behandelt.
Typische Situationen
Eine Standardklausel passt nicht zur neuen Leistung
Leistungsumfang und Haftungsmodell werden abgeglichen.
Ein Kunde fordert unbegrenzte Haftung
Risiken und Verhandlungsalternativen werden eingeordnet.
Versicherung und Vertrag wirken widersprüchlich
Deckungsunterlagen und Verpflichtungen werden zusammen gelesen.
Worauf es fachlich ankommt
Klauselkontrolle berücksichtigen
§ 307 BGB betrifft vorformulierte Vertragsbedingungen. Zulässige Gestaltung wird konkret geprüft.
Amtliche Grundlage: § 307 BGB ↗Anspruchsgrundlage einordnen
§ 280 BGB betrifft Schadensersatz wegen Pflichtverletzung. Voraussetzungen und Vertragsregelungen werden abgeglichen.
Amtliche Grundlage: § 280 BGB ↗Redaktioneller Quellenstand: 03.10.2026. Die Grundlagen ersetzen keine Prüfung Ihrer konkreten Situation.
So gehen wir vor
- 01
Risiken beschreiben
Leistung und mögliche Folgen werden aufgenommen.
- 02
Klauseln abgleichen
Haftung und weitere Verpflichtungen werden gelesen.
- 03
Fassung überarbeiten
Grenzen und Berechnung werden konkretisiert.
- 04
Einführung abstimmen
Verhandlung und Verwendung werden geklärt.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Vertrag und Anlagen
- Leistungsbeschreibung
- Bestehende AGB
- Versicherungsinformationen
- Vorgaben des Vertragspartners
Beginnen Sie mit einer kurzen Beschreibung. Senden Sie im Erstkontakt keine Passwörter, vollständigen Akten oder ungeschützten sensiblen Dokumente. Den passenden Übertragungsweg stimmen wir anschließend ab.
Leistungsumfang und Honorar
Vertragskomplexität, Risikoprofil und Verhandlungsrunden bestimmen den Aufwand. Versicherungsprüfung und Schadenbearbeitung sind gesondert abzugrenzen. Umfang und Honorar werden vor Beginn vereinbart. Vollständiger Haftungsausschluss oder Versicherungsschutz werden nicht zugesagt.
Juristische und steuerberatende Tätigkeiten setzen entsprechend befugte Fachleute voraus. Vor der Beauftragung werden Zuständigkeit und Leistungserbringer benannt. Die erste Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme.
Wie wir Leistungen und Vergütung abstimmenHäufige Fragen
Kann jede Haftung ausgeschlossen werden?
Gesetzliche Grenzen und Vertragskontext müssen geprüft werden.
Reicht ein Muster aus dem Internet?
Leistung, Risiken und Klauseltyp brauchen einen konkreten Abgleich.
Sind B2B-Klauseln frei gestaltbar?
Auch hier können rechtliche Grenzen maßgeblich sein.
Gilt die neue Fassung für alte Verträge?
Eine wirksame Änderung bestehender Vereinbarungen ist gesondert zu prüfen.
Bestätigt die Klausel meinen Versicherungsschutz?
Deckung wird unabhängig anhand der Versicherung eingeordnet.
Sind Verhandlungen enthalten?
Anzahl und Umfang der Abstimmungen werden ausdrücklich vereinbart.